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	<title>DDB Schleswig-Holstein &#187; Insulinanaloga</title>
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	<description>Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Schleswig-Holstein e.V.</description>
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		<title>Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 18:42:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Lange</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Insulinanaloga]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Verordnungsfähigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Gericht bestätigt erneut G-BA-Beschluss zu Insulinanaloga – Hersteller scheitern auch im Hauptsacheverfahren
In der juristischen Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zur Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gegen zwei Herstellerfirmen nun auch im Hauptsacheverfahren vor dem Sozialgericht Berlin durchgesetzt.
Die Firmen Lilly Deutschland und Sanofi Aventis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ddb-sh.de/wp-content/uploads/2010/01/Der-Gemeinsame-Bundesausschuss.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-562" title="Der Gemeinsame Bundesausschuss" src="http://www.ddb-sh.de/wp-content/uploads/2010/01/Der-Gemeinsame-Bundesausschuss.jpg" alt="Der Gemeinsame Bundesausschuss" width="170" height="170" /></a>Gericht bestätigt erneut G-BA-Beschluss zu Insulinanaloga – Hersteller scheitern auch im Hauptsacheverfahren</p>
<p>In der juristischen Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zur Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gegen zwei Herstellerfirmen nun auch im Hauptsacheverfahren vor dem Sozialgericht Berlin durchgesetzt.</p>
<p>Die Firmen Lilly Deutschland und Sanofi Aventis hatten vor dem Sozialgericht geklagt, um den entsprechenden Richtlinien-Beschluss des G-BA aus dem Jahr 2006 aufheben zu lassen. Unter anderem waren durch die Firmen Verfahrensfehler und eine fachlich unzutreffende Bewertung der Insulinanaloga durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) geltend gemacht worden.</p>
<p>Das Sozialgericht Berlin wies die Klagen am vergangenen Mittwoch ab. Damit steht fest, dass das Bewertungsverfahren und der Beschluss des G-BA rechtskonform zustande gekommen sind.  (AZ: S 83 KA 221/08 und S 83 KA 588/07). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Bereits im November 2008 hatte das Sozialgericht Berlin einen Antrag der Firma Lilly auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen, der zum Ziel hatte, den Richtlinien-Beschluss des G-BA im Eilverfahren aufheben zu lassen (AZ: S 79 KA 1907/06 ER).</p>
<p>Der G-BA hatte am 18. Juli 2006 in einer viel beachteten Grundsatzentscheidung beschlossen, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes-Typ-2-Patientinnen und Patienten nur noch dann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden dürfen, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Mit diesem Beschluss hatte der G-BA eine vorherige Nutzenbewertung des IQWiG in der Arzneimittel-Richtlinie umgesetzt.</p>
<p>Insulinanaloga sind Abwandlungen des Hormons Insulin, die wie Humaninsulin den Blutzucker-Spiegel senken. Sie sind in Deutschland seit etwa zehn Jahren auf dem Markt. Insulinanaloga sind in der Struktur dem Insulin ähnlich aufgebaute Hormone und können um ein Vielfaches teurer sein als Humaninsulin, ohne dass bisher ein Zusatznutzen für die Patientinnen und Patienten im erforderlichen Maße nachgewiesen wurde.</p>
<p>Weitere Informationen hier:<a href="http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/325/"> http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/325/</a></p>
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		<title>Geplante Entscheidung gefährdet Patienten</title>
		<link>http://www.ddb-sh.de/2009/06/geplante-entscheidung-gefahrdet-patienten/</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Jun 2009 13:43:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Lange</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Glitazone]]></category>
		<category><![CDATA[Insulinanaloga]]></category>
		<category><![CDATA[Protestaktion]]></category>

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		<description><![CDATA[Weitere Einschränkungen in der Diabetestherapie vorgesehen.
Mit Unverständnis reagierte der Deutsche Diabetiker Bund auf die Entscheidung 	    des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens 	    zur Streichung der Erstattungspflicht langwirksamer Insulinanaloga bei Typ 	    2-Diabetikern. Der Bundesvorsitzende des DDB Dieter Möhler bedauerte: „Bei 	    [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-full wp-image-282" title="Ausrufezeichen" src="http://www.ddb-sh.de/wp-content/uploads/2009/06/ausrufezeichen.jpg" alt="Ausrufezeichen" width="33" height="73" />Weitere Einschränkungen in der Diabetestherapie vorgesehen.</p>
<p>Mit Unverständnis reagierte der Deutsche Diabetiker Bund auf die Entscheidung 	    des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens 	    zur Streichung der Erstattungspflicht langwirksamer Insulinanaloga bei Typ 	    2-Diabetikern. Der Bundesvorsitzende des DDB Dieter Möhler bedauerte: „Bei 	    allen Entscheidungen des G-BA geht es offensichtlich nur noch ums Geld.“ Erstmalig 	    werde jetzt ausschließlich aus Kostengründen verlangt, Patienten 	    von einer erfolgreichen in eine fragliche Medikation umzustellen. Dabei       werde eine Gefährdung der Patienten billigend in Kauf genommen.“</p>
<p><span id="more-235"></span></p>
<p>Alle begründeten Einwände gegen das Vorhaben, die langwirksamen 	    Insulinanaloga und auch die Glitazone von der Liste der bezahlten Medikamente 	    zu streichen, wurden ignoriert. Der Stellvertretende Bundesvorsitzende des 	    DDB Prof. Hermann von Lilienfeld-Toal hält die Begründung für 	    das Streichen der Insulinpräparate für falsch. Das angestrebte 	    Behandlungsziel kann nach seiner Auffassung, mit Humaninsulin nicht ebenso 	    zweckmäßig, aber kostengünstiger erreicht werden. Falsch 	    sei auch die Begründung für das Streichen aller Glitazone.</p>
<p>Es zeigt sich, dass das gesamte Prüfungs- und Beschlussverfahren unehrlich 	    ist. Mit scheinbar sachlichen Gründen werden vermeintlich zu teure 	    Präparate vom Markt gedrängt. Dass die Patienten bei der Therapie 	    ihrer Krankheit von diesen &#8211; bisher verordnungsfähigen &#8211; Medikamenten 	    profitiert haben, interessiert nicht. Im Deutschen Diabetiker Bund zeigt 	    sich Wut und Entsetzen über diese Entscheidung, die sich gegen die 	    Interessen von Millionen Diabetiker in Deutschland richtet.</p>
<p>Auch die Festsetzungen zu den langwirksamen Insulinanaloga machen offensichtlich, 	    dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) V festgeschriebene Konstruktion des Gemeinsamen 	    Bundesausschuss als entscheidendes Gremium, das sich auf die Begutachtung 	    durch das IQWiG stützt, eine Fehlkonstruktion ist. Wenn Medikamente 	    zu teuer erscheinen, kann das nicht dadurch beseitigt werden, dass den Medikamenten 	    ihre Wirksamkeit abgesprochen wird, sondern dadurch, dass mit den Herstellen über 	    den Preis verhandelt wird.</p>
<p>Der Deutsche Diabetiker Bund fordert alle Betroffenen auf, sich an Protestaktionen 	    zu beteiligen.</p>
<p>Kassel, 05.06.2009</p>
<p>Deutscher Diabetiker Bund e. V.<br />
Goethestr. 27<br />
34119 Kassel</p>
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